Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?

Die Frage der Kostenübernahme hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Damit Sie schnell Klarheit bekommen, haben wir die wichtigsten Informationen für jede Versicherungsart übersichtlich zusammengestellt. Im Folgenden sehen Sie auf einen Blick, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Kosten Psychotherapie

Psychotherapie für privat Versicherte

Als approbierte Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche mit Eintragung im Arztregister kann ich eine ambulante Psychotherapie für Ihre Kinder direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. 

Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen, um die spezifischen Bedingungen, wie z. B. die Übernahme von Sitzungen oder erforderliche Antragsformalitäten, zu klären.

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte können Sie in meiner Praxis eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, wenn Sie trotz nachgewiesener Dringlichkeit keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden. 

Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf eine rechtzeitige psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapie gesetzlich versichert. Vor Beginn der Therapie ist ein Gespräch mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderlich, um die Voraussetzungen für die Kostenübernahme zu klären und die notwendigen Unterlagen anzufordern. 

Psychotherapie als Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung eigenständig, was Ihnen maximale Flexibilität bietet. Ohne Vorgaben oder Einschränkungen durch Krankenkassen oder Versicherungen kann die Therapie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. 

Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn der Therapie informiere ich Sie gerne ausführlich über die zu erwartenden Kosten, damit Sie volle Planungssicherheit haben.

Psychotherapie mit Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der verbleibende Anteil kann – je nach individueller Situation – von Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Beihilfe Therapie. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Beihilfe- und/oder privaten Versicherung zu klären, welche spezifischen Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten sind. Für Kurzzeittherapien mit bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Diese Kosten können direkt mit dem Beihilfeantrag geltend gemacht werden.

Erster Schritt

Kontakt aufnehmen

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Antragsstellung oder zum Ablauf der Kostenübernahme. Einfach anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.